NEWSROOM Bild- und Filmmaterial der Hamburg Marketing GmbH

Umfassendes Bild-, Film- und Footagematerial zu verschiedensten Themen und Aspekten Hamburgs und der Metropolregion.

Auf unserem Mediaserver können Sie Bildmaterial aus den folgenden Themengebieten auswählen: 

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Sie möchten Hamburg als Kulisse für Ihre Dreharbeiten nutzen – großartig!

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen ersten Überblick zu den Vorgaben dafür. Um eine Drehgenehmigung zu erhalten, möchten wir Sie bitten, das Antragsformular "Motivbogen" auszufüllen. 

Wege, Bürgersteige und Plätze

Sofern ein Dreh an und auf öffentlichen Wegen, Bürgersteigen und Plätzen stattfindet, sind die Fachämter für Management des öffentlichen Raums der Bezirke zuständig. Für Dreharbeiten in öffentlichen Grün- und Parkanlagen sind die Gartenbauämter der jeweiligen Bezirke zu benachrichtigen.

Straßen und Halteverbotszonen

Für die Genehmigung von Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen und die Einrichtung von befristeten Halteverbotszonen, sind die jeweiligen Polizeireviere zuständig. Inhaltlich werden die Genehmigungen ausgestellt für mit den Dreharbeiten verbundene Halteverbotszonen, Absperrungen, Kabelverlegung, Aufstellung von Schienen, Beleuchtung, Kameras, Aufbauten und Kränen, Befahren von Gehwegen und Spielflächen durch PKWs und LKWs, verkabeltes Aggregat und sonstiges Equipment, Aufstellung von Regenanlagen und Einsatz von Special Effects.

Privatgrund

Dreharbeiten auf privatem Grund müssen von den Eignern oder Bevollmächtigten genehmigt werden.

Fahrtaufnahmen, Trailer und Schwertransporte

Der Landesbetrieb Verkehr LBV ist für Ausnahmegenehmigungen für Trailer und Schwertransporte zuständig. Die zentrale Straßenverkehrsbehörde der Polizei - VD51 ist zuständig für Fahrtaufnahmen in Hamburg generell (Straßen und Autobahnen) sowie für jegliche Kamera-Aufbauten an Fahrzeugen. Bei Dreharbeiten auf dem Wasser ist die Abteilung Wasserschutzpolizei im Landespolizeiamt zuständig.

Flug- und Luftaufnahmen

Genehmigungen für Flug-/Luftaufnahmen in Hamburg müssen bei der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Referat Luftverkehr eingeholt werden.

Kinder

Aufgrund des Beschäftigungsverbots für Minderjährige müssen bei Dreharbeiten mit Kindern Ausnahmegenehmigungen vom Amt für Arbeitsschutz, Referat Kinderbeschäftigung eingeholt werden.

Polizei, Polizeifahrzeuge und Polizeirequisiten

Sofern für Dreharbeiten die Bereitstellung von Polizisten, Polizeifahrzeugen und polizeispezifischen Requisiten (keine Waffen) erwünscht ist, ist die Filmbetreuung der Polizeipressestelle ansprechbar. Feuerwehrpersonal sowie -fahrzeuge können von der Pressestelle der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Diese Leistungen sind in der Regel mit Kosten verbunden.

Weitere Informationen und Richtlinien für Drehgenehmigungen für kleinere und größere Produktionen in Hamburg finden Sie auf der Internetseite der Filmförderung Hamburg Schleswig Holstein.

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