Mit einem testamentarischen Nachlass lässt sich das persönliche Engagement für das Hamburger Musikleben auch posthum bekräftigen. Elbphilharmonie-Generalintendant Christoph Lieben-Seutter, Dr. Matthias Baus, Dr. Julia Runte und Nataly Bombeck erläutern im direkten Gespräch alle Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf dass das vielfältige und hochklassige Programm von Elbphilharmonie und Laeiszhalle nachhaltig unterstützt und gesichert werden kann.
BESETZUNG
Christoph Lieben-Seutter Generalintendant Elbphilharmonie & Laeiszhalle
Dr. Matthias Baus Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Kanzlei Borsdorff & Partner
Dr. Julia Runte Stiftungsrechtlerin, Kanzlei Esche Schümann Commichau
Nataly Bombeck Geschäftsführerin Stiftung Elbphilharmonie