Das kann uns allen jederzeit passieren: Plötzlich sind wir durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage, selbst über?uns zu bestimmen. Da ist es gut und wichtig, wenn wir jemanden haben, der unsere Wünsche kennt und durchsetzen kann. 
Seit dem 01.09.2009 ist gesetzlich abgesichert, dass unseren diesbezüglichen Wünschen entsprochen werden muss. Immer häufiger wird man schon bei der Aufnahme ins Krankenhaus gefragt, ob man eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hat. 
Eintritt frei 
Eine Anmeldung unter der Tel.-Nr.: 040 - 280 55 553 ist für die Veranstaltung wünschenswert.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht leicht gemacht Vorträge & Diskussionsrunden
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